Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2016 - 31 U 234/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7762
OLG Hamm, 04.04.2016 - 31 U 234/15 (https://dejure.org/2016,7762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2016 - 31 U 234/15 (https://dejure.org/2016,7762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2016 - 31 U 234/15 (https://dejure.org/2016,7762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen Bausparvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen Bausparvertrages

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2016 - 31 U 234/15
    Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat zwar aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 (9 U 171/15) von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO absieht, er aber grundsätzlich an seiner im Hinweis vom 24.02.2016 geäußerten Rechtsauffassung festhält.

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat zwar aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 (9 U 171/15) von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO absieht, er aber grundsätzlich an seiner im Hinweis vom 24.02.2016 geäußerten Rechtsauffassung festhält.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht